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Akkreditierung

Mit der Akkreditierung erhalten Journalisten und Blogger Zugang zu den DLG-Feldtagen.

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Zudem nehmen wir Sie in unseren Presseverteiler auf. 

Aufgrund der hohen Anzahl der Anfragen kann die Bearbeitung heute etwas dauern. Sie erhalten spätestens bis heute Abend Rückmeldung.

Akkreditierungsregeln auf Ausstellungen der DLG

Die Akkreditierung zum Zweck der Berichterstattung über Ausstellungen der DLG richtet sich nach den im Folgenden beschriebenen Empfehlungen der AUMA.

Die DLG will Journalisten den Zugang zu Informationen über ihre Veranstaltungen und ihr Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung und ist für die Dauer der jeweiligen Veranstaltung gültig.

Eine Presse-Akkreditierung kann erhalten:

  1. Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes ohne Branchenbezug.
  2. Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Fachjournalistenverbandes mit thematischem Bezug zur Messe.
  3. Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit folgendermaßen nachweisen können:
    • durch Vorlage von Namensartikeln im Original, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,
    • durch Vorlage eines Impressums im Original, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate ist,
    • durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe,
    • mittels eines Weblinks zu einer selbst erstellen Online-Publikation (Blog oder Social Media Kanal), die in der jeweiligen Messe-Community weit bekannt und etabliert ist. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich.
    • durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Beleges, dass sie für Schülerzeitungen arbeiten oder durch Vorlage eines gültigen Ausweises von Jugendpresseorganisationen

Im Übrigen behält sich die DLG die weitere Überprüfung des Nachweises der journalistischen Tätigkeit vor, auch im Falle der Vorlage eines Presseausweises. Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Die DLG behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht die DLG von ihrem Hausrecht Gebrauch.

Wir bitten alle Medienvertreter, diese Regeln zu beachten und sich rechtzeitig im Vorfeld der Messe um eine Akkreditierung zu bemühen. Das Online-Akkreditierungsformular erreichen Sie direkt über die Presseseiten der jeweiligen Veranstaltung. Dort finden Sie auch eventuelle Sonderregelungen für die betreffenden Veranstaltungen, die von den allgemeinen Akkreditierungsrichtlinien abweichen.

Wichtige Hinweise:

Die technischen Einrichtungen des Presse-Centrums sowie die vor Ort angebotenen Serviceleistungen, insbesondere PCs, Faxgeräte etc. werden ausschließlich für die Berichterstattung über die Veranstaltung zur Verfügung gestellt, für die sich der Journalist akkreditiert hat. Die DLG behält sich vor, Belegnachweise über diese Berichterstattung einzufordern. Bei Missbrauch kann der Journalist von der Nutzung der Services ausgeschlossen werden. Die DLG behält sich darüber hinaus vor, im Einzelfall dem betreffenden Journalisten die Akkreditierung für die Veranstaltung zu entziehen. Die DLG behält sich vor, in Einzelfällen einen aktuellen Nachweis der journalistischen Tätigkeit durch Redaktionsbescheinigungen, aktuelle Namensartikel o. ä. einzufordern. Werden die Unterlagen nicht beigebracht oder entsprechen diese nicht den Akkreditierungsrichtlinien, kann die DLG die Akkreditierung verweigern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Die DLG behält sich bei allen Akkreditierungen vor, ihr Hausrecht auszuüben.

Ansprechpartnerinnen:

Katica Dankic
+49/ (0) 69 / 24788-203
k.dankic@dlg.org 

Ilse Smits
+49/ (0) 69 / 24788-328
i.smits@dlg.org